„Schülerinnen
und Schüler wirken in der Schule in vielen Gremien mit. Dazu gehören unter
anderem der Schülerrat und der Schulvorstand.
Die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf Klassenebene
durch die Klassenschülerschaft (§ 73 NSchG) sowie durch die gewählten
Klassensprecherinnen und Klassensprecher, auf Schulebene durch den Schülerrat (§
74 NSchG) sowie durch Schülersprecherinnen und Schülersprecher.
Von den Schülervertretungen können alle schulischen Fragen erörtert
werden. Sie sind zudem von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der
zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die
Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören. Schulleitungen und
Lehrkräfte haben den Schülervertretungen die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben
erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 80 NSchG).
Die Mitwirkung der Schülervertretungen begründet allerdings kein Recht
auf Mitbestimmung, sondern beschränkt sich auf die Wahrnehmung von Erörterungs-,
Anhörungs- und Informationsrechten. In die Entscheidungsprozesse der Schule sind
die Schülerinnen und Schüler durch ihre für den Schulvorstand und die
Konferenzen gewählten Vertreterinnen und Vertreter eingebunden.“
Wir sind eure Schülersprecher
Finn Krebstekies 10b und Raya
Kuwald 10a
Nikolausaktion 2022
Am Dienstag hat die Oberschule Twist die Weihnachtszeit eingeläutet und
„Nikolaus“ gefeiert. Zwei Nikoläuse sind durch die
Schule gegangen und haben sich tolle Vorführungen der einzelnen Klassen
angeschaut. Über musikalische Stücke, Tänze und Gedichte bis hin zu
selbstgedrehten Videos war alles dabei. Auch die schön geschmückten Klassen
haben eine tolle Stimmung erzeugt. Als Belohnung für eine kleine Präsentation
haben dann alle Schüler*innen, Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen der Oberschule
einen
Schokoladennikolaus bekommen.
Danke für die tollen Präsentationen!